SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige/-n ich/wir die Stadt Sachsenheim, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/-n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Sachsenheim auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen kann/können. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.
Stadt Sachsenheim, Äußerer Schloßhof 3, 74343 Sachsenheim
DE46ZZZ00000042500
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Sachsenheim vergeben.

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Stadt Sachsenheim
Team Finanzen
Äußerer Schloßhof 3
74343 Sachsenheim

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